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Sahr-Reisen
Wir holen Sie in Ihrer Wohnung ab und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Genesung: Dialysefahrten, Fahrten zu stationären Behandlungen, Fahrten
zur Chemotherapie, Fahrten zu ambulanten Behandlungen, Fahrten zur stationären Aufnahme, Fahrten zur Strahlentherapie, Fahrten zu Kuraufenthalten.
Wir übernehmen alle Fahrten, bei denen keine medizinisch-fachliche Betreuung notwendig ist. Selbstverständlich wird jede Fahrt vertraulich behandelt.
Die Genehmigung Ihres Kostenträgers (Krankenkasse) muss vor Fahrtantritt vorliegen! Nur der Verordnungsschein allein reicht nicht aus, damit die Fahrt von der Krankenkasse bezahlt wird. Krankenfahrten für sitzende Beförderung (ohne medizinische Betreuung). Da wir Vertragspartner aller großen, ortsansässigen Krankenkassen sind, können wir direkt mit diesen Krankenkassen abrechnen.
1. Krankenfahrten ohne Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse
2. Krankenfahrten mit Genehmigung der Krankenkasse und meistens ohne private Zuzahlung
Eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ von behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden Ärztin ist immer erforderlich und die Unterlagen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten muss vor Antritt der Krankenfahrt bei uns eingereicht werden. Sofern für eine Chemo- oder Strahlentherapie vorgesehen ist, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Fahrten zu den jeweiligen ambulanten Behandlungen.
Bitte beachten Sie, dass auch sogenannte Serienfahrten zur ambulanten Behandlung einer Chemo- oder Strahlentherapie im Vorfeld durch die Krankenkasse genehmigt werden muss. Sobald Ihr Behandlungstermin feststeht, bitten wir Sie Ihren behandelnden Arzt um Ausstellung einer Verordnung zur Beförderung mit dem Mietwagen und reichen diese umgehend bei Ihrer Kasse ein. Somit ist gewährleistet, das auf Sie keine finanziellen Belasungen durch die Fahrten zukommen, Sie überlassen uns die genehmigte vom Arzt unterschriebene Verordnung und wir erledigen den Rest.