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Sahr-Reisen

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Datenschutz


1. VORBEMERKUNG

MIT DIESEN HINWEISEN INFORMIEREN WIR SIE ÜBER DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN DURCH SAHR-REISEN UND DIE IHNEN NACH DEM NEUEN DATENSCHUTZRECHT ZUSTEHENDEN RECHTE. DER GESETZGEBER HAT IN DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG FESTGELEGT, WELCHE INFORMATIONEN DAZU NOTWENDIG SIND. DETAILS FINDEN SIE IN DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG IN DEN ARTIKELN 12 BIS 22 SOWIE 34. DER TEXT DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG IST IM INTERNET UNTER FOLGENDEM HTTPS://DSGVO-GESETZ.DE/ VERFÜGBAR. BEI WEITEREN FRAGEN ZUR DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG KÖNNEN SIE SICH JEDERZEIT AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN UND/ODER DIE VERWALTUNG WENDEN. 

2. WAS SIND PERSONENBEZOGENE DATEN 

ALLE INFORMATIONEN, DIE SICH AUF EINE BESTIMMTE ODER BESTIMMBARE PERSON BEZIEHEN, SIND PERSONENBEZOGENE DATEN. BESTIMMBAR IST EINE PERSON DANN, WENN SIE DIREKT ODER INDIREKT IDENTIFIZIERT WERDEN KANN. DIES KANN BEISPIELSWEISE DURCH ZUORDNUNG ZU EINER KENNUNG WIE EINEM NAMEN, ZU EINER KENNNUMMER, ZU STANDORTDATEN, ZU EINER ONLINE-KENNUNG ODER ZU EINEM ODER MEHREREN BESONDEREN MERKMALEN, ERFOLGEN. 

3. BASIS-INFORMATIONEN
3.1 WER IST FÜR DIE VERARBEITUNG IHRER DATEN VERANTWORTLICH? 

VERANTWORTLICHER FÜR DIE DATENVERARBEITUNG IST SAHR-REISEN · ANDREAS ULRICH · WALKENRIEDER STRAßE 10A · 37445 WALKENRIED OT ZORGE 

3.2 WIE KÖNNEN SIE KONTAKT ZU UNS AUFNEHMEN? 

ANSPRECHPARTNER: SAHR-REISEN – HERR A. ULRICH UND FRAU S. KUHN · TELEFON: 05586-96970 · E-MAIL: SAHR-REISEN@T-ONLINE.DE 

3.3 WELCHE BEHÖRDE IST FÜR KONTROLLE UND EINHALTUNG DES DATENRECHTS VERANTWORTLICH? 

DIE LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ NIEDERSACHSEN · PRINZENSTRAßE 5 · 30159 HANNOVER · TELEFON: 0511120-4500 · FAX: 0511120-4599 

4. WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN
4.1 WARUM VERARBEITEN WIR IHRE DATEN? 

WIR VERARBEITEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN UNTER BEACHTUNG DER EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (DSGVO), DES NEUEN BUNDESDATENSCHUTZGESETZES (BDSG) SOWIE ALLER WEITEREN MAßGEBLICHEN GESETZE. WENN SIE BEI UNS EINE REISE BUCHEN MÖCHTEN, BENÖTIGEN WIR DIE VON IHNEN GEMACHTEN ANGABEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES. KOMMT DER REISEVERTRAG ZUSTANDE, VERARBEITEN WIR DIESE DATEN ZUR ERFÜLLUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES, Z.B. ZUR DURCHFÜHRUNG DER REISE UND ZUR RECHNUNGSSTELLUNG. IM RAHMEN DER NACHVERTRAGLICHEN BETREUUNG VERWENDEN WIR IHRE DATEN ZU WERBEZWECKEN (Z.B. FÜR DIE ZUSENDUNG AKTUELLER KATALOGE UND ANGEBOTE). BEI DER BUCHUNG EINER REISE WERDEN GGF. AUCH PERSONENBEZOGENE DATEN DER MITREISENDEN ERHOBEN. BITTE STELLEN SIE SICHER, DASS DIESE DATEN MIT DEM EINVERSTÄNDNIS DER MITREISENDEN BEREITGESTELLT WERDEN. DIE BUCHUNG EINER REISE BZW. DIE ERFÜLLUNG DES REISEVERTRAGES SIND OHNE DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MÖGLICH. UNSERE MITARBEITER UND BETEILIGTE DIENSTLEISTER SIND DEM VERTRAULICHEN UMGANG MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN, GEMÄß DSGVO, VERPFLICHTET. 

4.2 WARUM DÜRFEN WIR IHRE DATEN VERARBEITEN? 

RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIESE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN FÜR VORVERTRAGLICHE UND VERTRAGLICHE ZWECKE IST ART. 6 ABS. 1 B) DSGVO. DAS GELTENDE DATENSCHUTZRECHT (D.H. DIE EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG) ERLAUBT AUßERDEM DIE VERARBEITUNG IHRER DATEN (=PERSONENBEZOGENE DATEN), WENN SIE UNS IHRE DATEN ANVERTRAUEN UND EINER VERARBEITUNG DURCH UNS ZUSTIMMEN (EINWILLIGUNG, ARTIKEL 6 ABS. 1 LIT. A DSGVO). DIESE EINWILLIGUNG KÖNNEN SIE JEDERZEIT WIDERRUFEN. 

4.3 WER KANN DATEN VON IHNEN ERHALTEN? 

IM RAHMEN DER VERARBEITUNG KÖNNEN IHRE DATEN ÜBERMITTELT WERDEN AN:

  • PERSONEN INNERHALB UNSERES UNTERNEHMENS, DIE DIREKT AN DER DATENVERARBEITUNG BETEILIGT SIND
  • DIENSTLEISTER, DIE VERTRAGLICH GEBUNDEN UND ZUR VERSCHWIEGENHEIT VERPFLICHTET SIND UND TEILAUFGABEN DER DATENVERARBEITUNG WAHRNEHMEN BZW. AN DER DURCHFÜHRUNG DER REISE BETEILIGT SIND (Z.B. HOTELS, AGENTUREN, FÄHRGESELLSCHAFTEN, TAXI- UND BUSUNTERNEHMEN, REISELEITER)
  • EXTERNE UNTERNEHMEN, WENN DIES ERFORDERLICH IST. BEISPIELE HIERFÜR SIND POSTDIENSTLEISTER ZUR ZUSTELLUNG VON BRIEFEN. 

4.4 WERDEN DATEN VON IHNEN IN LÄNDER AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERMITTELT? 

DATEN WERDEN NUR IN LÄNDER AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERMITTELT, WENN DIES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER REISE UND SOMIT DIE ERFÜLLUNG DES REISEVERTRAGS NOTWENDIG IST, Z.B., WENN IHR REISEZIEL AUßERHALB DER EU LIEGT ODER UNSER VERTRAGSPARTNER SEINEN SITZ AUßERHALB DER EU HAT, Z.B. IN NORWEGEN, DER SCHWEIZ, SAN MARINO. 

4.5 WIE LANGE WERDEN WIR IHRE DATEN SPEICHERN? 

WIR SPEICHERN IHRE DATEN WÄHREND DER ZEIT, IN DER WIR SIE BENÖTIGEN, UM DIE OBEN UNTER 4.1 DARGESTELLTEN ZWECKE ZU ERREICHEN. ALLERDINGS GIBT ES GESETZLICHE VORSCHRIFTEN (Z.B. DIE ABGABENORDNUNG § 147), DIE UNS DAZU ZWINGEN, BESTIMMTE UNTERLAGEN ZEHN JAHRE AUFZUBEWAHREN. NACH ABLAUF DER AUFBEWAHRUNGSZEIT LÖSCHEN WIR NICHT MEHR BENÖTIGTE DATEN. 

5. WELCHE RECHTE HABEN SIE?
5.1 HINWEIS ZU IHREN RECHTEN 

ALS BETROFFENE PERSON EINER DATENVERARBEITUNG HABEN SIE NACH DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG UNTER ANDEREM FOLGENDE RECHTE (IM FOLGENDEN AUCH KURZ „BETROFFENENRECHTE“ GENANNT): 

5.2 AUSKUNFTSRECHTE (LAUT ARTIKEL 15 DS-GVO) 

SIE HABEN DAS RECHT, AUSKUNFT DARÜBER ZU VERLANGEN, OB WIR PERSONENBEZOGENE DATEN ZU IHRER PERSON VERARBEITEN ODER NICHT. WENN WIR PERSONENBEZOGENE DATEN VON IHNEN VERARBEITEN, HABEN SIE ANSPRUCH ZU ERFAHREN, 

  • WARUM WIR IHRE DATEN VERARBEITEN (SIEHE AUCH PUNKT 4.1);
  • WAS FÜR ARTEN VON DATEN WIR VON IHNEN VERARBEITEN;
  • WELCHE ART VON EMPFÄNGERN DATEN VON IHNEN ERHALTEN ODER ERHALTEN SOLLEN (SIEHE AUCH PUNKT 4.3);
  • WIE LANGE WIR IHRE DATEN SPEICHERN WERDEN; FALLS EINE ANGABE ZUR SPEICHERDAUER NICHT MÖGLICH IST, MÜSSEN WIR MITTEILEN, WIE ES ZUR FESTLEGUNG DER SPEICHERDAUER KOMMT (Z.B. NACH ABLAUF GESETZLICHER AUFBEWAHRUNGSFRISTEN) (SIEHE AUCH PUNKT 4.5);
  • DASS SIE EIN RECHT AUF BERICHTIGUNG UND LÖSCHUNG DER SIE BETREFFENDEN DATEN EINSCHLIEßLICH DES RECHTS AUF EINSCHRÄNKUNG DER BEARBEITUNG UND/ODER DER MÖGLICHKEIT ZUM WIDERSPRUCH HABEN (SIEHE HIERZU AUCH DIE NACHFOLGENDEN PUNKTE 5.2, 5.3 UND FOLGENDE);
  • DASS SIE EIN BESCHWERDERECHT BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE HABEN;
  • WOHER IHRE DATEN STAMMEN, FALLS WIR SIE NICHT BEI IHNEN DIREKT ERHOBEN HABEN SOLLTEN;
  • OB IHRE DATEN FÜR EINE AUTOMATISCHE ENTSCHEIDUNG VERWENDET WERDEN UND, WENN DIES DER FALL IST, ZU ERFAHREN WELCHE LOGIK DER ENTSCHEIDUNG ZU GRUNDE LIEGT UND WELCHE AUSWIRKUNGEN UND TRAGWEITE DIE AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG FÜR SIE HABEN KANN;
  • DASS, WENN DATEN ÜBER SIE IN EIN LAND AUßERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERMITTELT WERDEN, SIE ANSPRUCH AUF AUSKUNFT HABEN, OB UND FALLS JA AUFGRUND WELCHER GARANTIEN EIN ANGEMESSENES SCHUTZNIVEAU BEIM DATENEMPFÄNGER SICHERGESTELLT IST;
  • DASS SIE DAS RECHT HABEN, EINE KOPIE IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU VERLANGEN. DATENKOPIEN WERDEN GRUNDSÄTZLICH IN ELEKTRONISCHER FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE ERSTE KOPIE IST KOSTENFREI, FÜR WEITERE KOPIEN KANN EIN ANGEMESSENES ENTGELT VERLANGT WERDEN. EINE KOPIE KANN NUR BEREITGESTELLT WERDEN, SOWEIT DIE RECHTE ANDERER PERSONEN HIERDURCH NICHT BEEINTRÄCHTIGT WERDEN.

5.3 RECHT ZUR BERICHTIGUNG DER DATEN (LAUT ARTIKEL 16 DS-GVO) 

SIE HABEN DAS RECHT, VON UNS DIE BERICHTIGUNG IHRER DATEN ZU VERLANGEN, WENN DIESE NICHT RICHTIG UND/ODER UNVOLLSTÄNDIG SEIN SOLLTEN. ZU DIESEM RECHT GEHÖRT AUCH DAS RECHT AUF VERVOLLSTÄNDIGUNG DURCH ERGÄNZENDE ERKLÄRUNGEN ODER MITTEILUNGEN. EINE BERICHTIGUNG UND/ODER ERGÄNZUNG MUSS OHNE SCHULDHAFTES ZÖGERN ERFOLGEN.

5.4 RECHT AUF LÖSCHUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (LAUT ARTIKEL 17 DS-GVO) 

SIE HABEN DAS RECHT, VON UNS DIE LÖSCHUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU VERLANGEN, WENN

  • DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN FÜR DIE ZWECKE, FÜR DIE SIE ERHOBEN UND VERARBEITET WURDEN, NICHT MEHR ERFORDERLICH SIND;
  • DIE DATENVERARBEITUNG AUFGRUND EINER VON IHNEN ERTEILTEN EINWILLIGUNG ERFOLGT UND SIE DIE EINWILLIGUNG WIDERRUFEN HABEN; DIES GILT ALLERDINGS NICHT, WENN EINE ANDERE GESETZLICHE ERLAUBNIS FÜR DIE DATENVERARBEITUNG BESTEHT;
  • SIE WIDERSPRUCH GEGEN EINE DATENVERARBEITUNG EINGELEGT HABEN, DEREN GESETZLICHE ERLAUBNIS IM SOGENANNTEN „BERECHTIGTEN INTERESSE“ (LAUT ARTIKEL 6 ABSATZ 1 BUCHSTABEN E ODER F) LIEGT; EINE LÖSCHUNG MUSS ALLERDINGS DANN NICHT ERFOLGEN, WENN VORRANGIGE BERECHTIGTE GRÜNDE FÜR EINE WEITERE VERARBEITUNG VORLIEGEN;
  • SIE WIDERSPRUCH GEGEN EINE DATENVERARBEITUNG ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG EINGELEGT HABEN; • IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN UNRECHTMÄßIG VERARBEITET WURDEN;
  • ES SICH UM DATEN EINES KINDES HANDELT, DIE FÜR DIENSTE DER INFORMATIONSGESELLSCHAFT (=ELEKTRONISCHE DIENSTLEISTUNG) AUF GRUNDLAGE DER EINWILLIGUNG (GEM. ART. 8 ABS. 1 DSGVO) ERHOBEN WURDEN. EIN RECHT ZUR LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN BESTEHT NICHT, WENN
  • DAS RECHT ZUR FREIEN MEINUNGSÄUßERUNG UND INFORMATION DEM LÖSCHUNGSVERLANGEN ENTGEGENSTEHT;
  • DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENEN DATEN ZUR ERFÜLLUNG EINER RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG (Z.B. GESETZLICHE AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN), ZUR WAHRNEHMUNG ÖFFENTLICHER AUFGABEN UND INTERESSEN NACH GELTENDEM RECHT (HIERZU GEHÖRT AUCH DIE „ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT“) ODER ZU ARCHIVIERUNGS- U./ODER FORSCHUNGSZWECKEN ERFORDERLICH IST;
  • DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN ERFORDERLICH SIND. DIE LÖSCHUNG MUSS UNVERZÜGLICH (OHNE SCHULDHAFTES ZÖGERN) ERFOLGEN. SIND PERSONENBEZOGENE DATEN VON UNS ÖFFENTLICH GEMACHT WORDEN (Z.B. IM INTERNET), HABEN WIR IM RAHMEN DES TECHNISCH MÖGLICHEN UND ZUMUTBAREN DAFÜR ZU SORGEN, DASS AUCH ANDERE DATENVERARBEITER ÜBER DAS LÖSCHUNGSVERLANGEN EINSCHLIEßLICH DER LÖSCHUNG VON LINKS, KOPIEN UND/ODER REPLIKATIONEN INFORMIERT WERDEN.

5.5 RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER DATENVERARBEITUNG (LAUT ARTIKEL 18 DS-GVO) 

SIE HABEN DAS RECHT, DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN IN FOLGENDEN FÄLLEN EINSCHRÄNKEN ZU LASSEN:

  • • WENN SIE DIE RICHTIGKEIT IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN BESTRITTEN HABEN, KÖNNEN SIE VON UNS VERLANGEN, DASS IHRE DATEN FÜR DIE DAUER DER ÜBERPRÜFUNG DER RICHTIGKEIT NICHT ANDERWEITIG GENUTZT UND SOMIT DEREN VERARBEITUNG EINGESCHRÄNKT WERDEN.
  • BEI UNRECHTMÄßIGER DATENVERARBEITUNG KÖNNEN SIE ANSTELLE DER DATENLÖSCHUNG DIE EINSCHRÄNKUNG DER DATENNUTZUNG VERLANGEN;
  • BENÖTIGEN SIE IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN, ABER WIR BENÖTIGEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR, KÖNNEN SIE VON UNS DIE EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG AUF DIE RECHTSVERFOLGUNGSZWECKE VERLANGEN;
  • HABEN SIE GEGEN EINE DATENVERARBEITUNG WIDERSPRUCH (NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO) EINGELEGT (SIEHE AUCH PUNKT 5.7) UND STEHT NOCH NICHT FEST, OB UNSERE INTERESSEN AN EINER VERARBEITUNG IHRE INTERESSEN ÜBERWIEGEN, KÖNNEN SIE VERLANGEN, DASS IHRE DATEN FÜR DIE DAUER DER PRÜFUNG FÜR ANDERE ZWECKE NICHT GENUTZT UND SOMIT DEREN VERARBEITUNG EINGESCHRÄNKT WERDEN. PERSONENBEZOGENE DATEN, DEREN VERARBEITUNG AUF IHR VERLANGEN EINGESCHRÄNKT WURDE, DÜRFEN VORBEHALTLICH DER SPEICHERUNG NUR NOCH
  • MIT IHRER EINWILLIGUNG,
  • ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN,
  • ZUM SCHUTZ DER RECHTE ANDERER NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN, ODER AUS GRÜNDEN EINES WICHTIGEN ÖFFENTLICHEN INTERESSES VERARBEITET WERDEN. SOLLTE EINE VERARBEITUNGSEINSCHRÄNKUNG AUFGEHOBEN WERDEN, WERDEN SIE HIERÜBER VORAB UNTERRICHTET.

5.6 RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT (LAUT ARTIKEL 20 DS-GVO) 

SIE HABEN DAS RECHT DIE DATEN, DIE SIE UNS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT HABEN, IN EINEM GÄNGIGEN ELEKTRONISCHEN FORMAT (Z.B. ALS PDF- ODER EXCEL-DOKUMENT) VON UNS ZU VERLANGEN. SIE KÖNNEN AUCH VON UNS VERLANGEN, DIESE DATEN DIREKT AN EIN ANDERES (DURCH SIE BESTIMMTES) UNTERNEHMEN ZU ÜBERMITTELN, SOFERN DIES FÜR UNS TECHNISCH MÖGLICH IST. DIE VORAUSSETZUNG DAFÜR, DASS SIE DIESES RECHT HABEN, IST, DASS DIE VERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE EINER EINWILLIGUNG ODER ZUR DURCHFÜHRUNG EINES VERTRAGES ERFOLGT (SIEHE PUNKT 4.2) UND MIT HILFE AUTOMATISIERTER VERFAHREN DURCHGEFÜHRT WIRD. DIE AUSÜBUNG DES RECHTS AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT DARF DIE RECHTE UND FREIHEITEN ANDERER PERSONEN NICHT BEEINTRÄCHTIGEN. WENN SIE DAS RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT NUTZEN, HABEN SIE AUCH WEITERHIN DAS RECHT AUF DATENLÖSCHUNG LAUT ARTIKEL 17 DS-GVO. 

5.7 RECHT ZUM WIDERSPRUCH GEGEN BESTIMMTE DATENVERARBEITUNGEN (LAUT ARTIKEL 21 DS-GVO) 

WENN IHRE DATEN ZUR WAHRNEHMUNG VON IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE LIEGENDEN AUFGABEN ODER ZUR WAHRNEHMUNG BERECHTIGTER INTERESSEN (SIEHE PUNKT 4.2) VERARBEITET WERDEN, KÖNNEN SIE DIESER VERARBEITUNG WIDERSPRECHEN. SIE MÜSSEN UNS HIERZU DIE GRÜNDE, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, FÜR IHREN WIDERSPRUCH DARLEGEN. DIES KÖNNEN Z.B. BESONDERE FAMILIÄRE UMSTÄNDE ODER SCHUTZWÜRDIGE GEHEIMHALTUNGSINTERESSEN SEIN. 

IM FALL DES WIDERSPRUCHS HABEN WIR JEDE WEITERE VERARBEITUNG IHRER DATEN ZU DEN UNTER PUNKT 4.1 GENANNTEN ZWECKEN ZU UNTERLASSEN, ES SEI DENN, ES LIEGEN ZWINGENDE, SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR EINE VERARBEITUNG VOR, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER DIE VERARBEITUNG IST ZUR GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN ERFORDERLICH. EINER VERWENDUNG IHRER DATEN ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG KÖNNEN SIE JEDERZEIT WIDERSPRECHEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN PROFILING, SOWEIT ES MIT DER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. IM FALL DES WIDERSPRUCHS DÜRFEN WIR IHRE DATEN NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDEN. 

5.8 VERBOT AUTOMATISIERTER ENTSCHEIDUNGEN/PROFILING (L. ART. 22 DS-GVO) 

ENTSCHEIDUNGEN VON UNS, DIE FÜR SIE EINE RECHTLICHE FOLGE NACH SICH ZIEHEN ODER SIE ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGEN, DÜRFEN NICHT AUSSCHLIEßLICH AUF EINE AUTOMATISIERTE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN GESTÜTZT WERDEN. HIERZU GEHÖRT AUCH DAS PROFILING. DIESES VERBOT GILT NICHT, SOWEIT DIE AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNG

  • FÜR DEN ABSCHLUSS ODER DIE ERFÜLLUNG EINES VERTRAGES MIT IHNEN ERFORDERLICH IST,
  • AUFGRUND VON RECHTSVORSCHRIFTEN ZULÄSSIG IST, WENN DIESE RECHTSVORSCHRIFTEN ANGEMESSENE MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ IHRER RECHTE UND FREIHEITEN SOWIE IHRER BERECHTIGTEN INTERESSEN ENTHALTEN, ODER
  • MIT IHRER AUSDRÜCKLICHEN EINWILLIGUNG ERFOLGT. ENTSCHEIDUNGEN, DIE AUSSCHLIEßLICH AUF EINER AUTOMATISIERTEN VERARBEITUNG BESONDERER KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN (=SENSIBLE DATEN) BERUHEN, SIND NUR DANN ZULÄSSIG, WENN SIE AUF GRUNDLAGE
  • IHRER AUSDRÜCKLICHEN EINWILLIGUNG ERFOLGEN ODER
  • EIN ERHEBLICHES ÖFFENTLICHES INTERESSE AN DER VERARBEITUNG BESTEHT UND ANGEMESSENE MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ IHRER RECHTE UND FREIHEITEN SOWIE IHRER BERECHTIGTEN INTERESSEN GETROFFEN WURDEN.

5.9 AUSÜBUNG DER BETROFFENENRECHTE 

ZUR AUSÜBUNG DER BETROFFENENRECHTE WENDEN SIE SICH BITTE AN DIE UNTER PUNKT 3. GENANNTEN STELLEN. ANFRAGEN, DIE ELEKTRONISCH EINGEREICHT WERDEN, WERDEN IN DER REGEL ELEKTRONISCH BEANTWORTET. DIE NACH DER DS-GVO ZUR VERFÜGUNG ZU STELLENDEN INFORMATIONEN, MITTEILUNGEN UND MAßNAHMEN EINSCHLIEßLICH „DER AUSÜBUNG DER BETROFFENENRECHTE“ WERDEN GRUNDSÄTZLICH UNENTGELTLICH ERBRACHT. LEDIGLICH IM FALL VON OFFENKUNDIG UNBEGRÜNDETEN ODER EXZESSIVEN ANTRÄGEN SIND WIR BERECHTIGT, FÜR DIE BEARBEITUNG EIN ANGEMESSENES ENTGELT ZU ERHEBEN ODER VON EINEM TÄTIGWERDEN ABZUSEHEN (LAUT ARTIKEL 12 ABSATZ 5 DS-GVO). 

BESTEHEN BEGRÜNDETE ZWEIFEL AN IHRER IDENTITÄT, DÜRFEN WIR, ZUM ZWECKE DER IDENTIFIZIERUNG, ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN VON IHNEN VERLANGEN. IST UNS EINE IDENTIFIZIERUNG NICHT MÖGLICH, SIND WIR BERECHTIGT, DIE BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE ZU VERWEIGERN. ÜBER EINE FEHLENDE MÖGLICHKEIT ZUR IDENTIFIKATION WERDEN WIR SIE – SOWEIT MÖGLICH – GESONDERT BENACHRICHTIGEN. (SIEHE ARTIKEL 12 ABSATZ 6 UND ARTIKEL 11 DS-GVO). 

AUSKUNFTS- UND INFORMATIONSBEGEHREN WERDEN IN DER REGEL UNVERZÜGLICH, INNERHALB EINES MONATS NACH EINGANG DER ANFRAGE BEARBEITET. DIE FRIST KANN UM WEITERE ZWEI MONATE VERLÄNGERT WERDEN, SOWEIT DIES UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER KOMPLEXITÄT UND/ODER DER ANZAHL DER ANFRAGEN ERFORDERLICH IST; IM FALL EINER FRISTVERLÄNGERUNG WERDEN WIR SIE INNERHALB EINES MONATS NACH EINGANG IHRER ANFRAGE ÜBER DIE GRÜNDE FÜR DIE VERZÖGERUNG INFORMIEREN. SOLLTEN WIR AUF EINEN ANTRAG HIN NICHT TÄTIG WERDEN, WERDEN WIR SIE UNVERZÜGLICH INNERHALB EINES MONATS NACH EINGANG DES ANTRAGS ÜBER DIE GRÜNDE HIERFÜR UNTERRICHTEN UND SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT, BEI EINER AUFSICHTSBEHÖRDE BESCHWERDE EINZULEGEN ODER EINEN GERICHTLICHEN RECHTSBEHELF IN ANSPRUCH ZU NEHMEN, INFORMIEREN (SIEHE ARTIKEL 12 ABSATZ 3 UND ABSATZ 4 DS-GVO). 

BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE IHRE BETROFFENENRECHTE NUR IM RAHMEN VON DER UNION ODER DEN MITGLIEDSSTAATEN VORGESEHENER EINSCHRÄNKUNGEN UND BESCHRÄNKUNGEN AUSÜBEN KÖNNEN. (ARTIKEL 23 DS-GVO) 

5.10 MÜSSEN SIE IHRE DATEN ZUR VERFÜGUNG STELLEN? 

DIE BUCHUNG EINER REISE BZW. DIE ERFÜLLUNG DES REISEVERTRAGES SIND OHNE IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MÖGLICH. DARÜBER HINAUS WERDEN PERSONENBEZOGENE DATEN NUR ERHOBEN, VERARBEITET UND GENUTZT, WENN SIE DIESE ANGABEN FREIWILLIG MACHEN UND IN DIE NUTZUNG IHRER DATEN AUSDRÜCKLICH EINWILLIGEN, Z.B. BEIM NEWSLETTER, BEI DER KATALOGANFORDERUNG, BEI DER BESTELLUNG VON REISEGUTSCHEINEN U.S.W. 

IM FALL VON BESCHWERDEN KÖNNEN SIE SICH JEDERZEIT AN DIE ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE WENDEN. FÜR UNSER UNTERNEHMEN IST DIE IN PUNKT 3.3. GENANNTE AUFSICHTSBEHÖRDE ZUSTÄNDIG. SIE HABEN DAS RECHT, DIES GERICHTLICH PRÜFEN ZU LASSEN, LAUT ARTIKEL 78 DS-GVO, GEGEN EINE AUFSICHTSBEHÖRDE SOWIE, LAUT ARTIKEL 79 DS-GVO, GEGEN UNSER UNTERNEHMEN. 

5.11 AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG/PROFILING 

EINE AUTOMATISCHE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG/PROFILING FINDET NICHT STATT.

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